Einigung auf Änderung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV
Die Koalitionsfraktionen haben sich heute auf eine Änderung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV im parlamentarischen Verfahren und die Einführung der Textform im Nachweisgesetz geeinigt. Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des Startup-Verbandes dazu: “Ein sehr gutes Zeichen für die Digitalisierung: Die Einigung der Regierungsfraktionen, die Textform für Nachweise von Arbeitsverträgen im Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV einzuführen, ist ein zukunftsweisender Schritt hin zu effizienteren digitalen Workflows. Damit wird der Regierungsentwurf zum BEG IV an einer wichtigen Stelle nachgeschärft.
Das ist eine positive Botschaft: Weg mit dem Papierkram, hin zu einfacheren digitalen Prozessen. Eine solche Änderung ist eine sehr gute Nachricht für Startups, aber auch die deutsche Wirtschaft insgesamt, die zu schnelleren Prozessen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führt. In den letzten fünf Jahren wurden jedes Jahr etwa 11 Millionen Arbeitsverträge in Deutschland geschlossen, wie das Institut der deutschen Wirtschaft herausgefunden hat. Deshalb sollte dieser klare Kurs im parlamentarischen Verfahren unbedingt beibehalten werden.
Digitalisierung im Fokus der Ampel-Koalition
Letzte Woche erst hat Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann bei unserer Town Hall für die FDP klar gemacht, dass sie Digitalisierung großschreiben – schön zu sehen, dass sich diese Haltung jetzt in der gesamten Ampel-Koalition durchgesetzt hat und das Parlament den Gesetzesentwurf um diese wichtige Änderung ergänzt hat. Es steht uns gut, wenn wir in Deutschland mehr Chancen sehen, die vor uns liegen, anstatt nur die Risiken zu fürchten. Unser Land hat alles, um auch in Zukunft wirtschaftlich erfolgreich zu sein: innovative Ideen, Talente, eine Spitzenforschung, eine breite industrielle Basis und einen starken Mittelstand. Stehen wir uns also mit unnötiger Bürokratie nicht länger selbst im Weg, sondern machen den Weg frei für eine erfolgreiche digitale Zukunft